3turm Personalberatung · mavex GmbH
Für die Geschäftsbeziehungen der 3turm Personalberatung (nachfolgend „Personalberatung"), betrieben durch die mavex GmbH, und dem Auftraggeber gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Personalberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Personalberatung vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte zur Festeinstellung oder für andere Vertragsverhältnisse an den Auftraggeber. Die Personalberatung trifft eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten. Darüber hinaus bietet die Personalberatung Embedded HR Operating (Fractional Leadership, HR Ops as a Service, Projektmandate) und KI-Readiness-Programme an.
(1) Der Auftraggeber stellt der Personalberatung alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Die überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Auftraggeber informiert die Personalberatung unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) schriftlich über den Abschluss eines Vertrages mit einem vorgeschlagenen Kandidaten, einschließlich der Vertragsdetails und des vereinbarten Bruttogehalts.
(4) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten obliegt dem Auftraggeber.
(1) Erfolgsauftrag (Contingency): Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, beträgt das Honorar ein Drittel des vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Mindesthonorar: 8.000 € zzgl. MwSt.
(2) Festauftrag (Retainer): Das Gesamthonorar wird in drei Raten fällig: bei Vertragsabschluss, bei Kandidatenpräsentation und bei Arbeitsvertragsabschluss.
(3) Embedded HR Operating: Vergütung nach Monatsretainer oder Tagessatz, gemäß individueller Mandatsvereinbarung.
(4) KI-Readiness: Programmfee pro Keimzelle/Team, gemäß individueller Vereinbarung.
(5) Das jährliche Bruttogehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile einschließlich erfolgsabhängiger und -unabhängiger Anteile, Sachleistungen und geldwerter Vorteile.
(6) Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der Kandidat eingestellt wird.
Scheidet ein vermittelter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsbeginn aus dem Unternehmen aus, führt die Personalberatung eine einmalige kostenfreie Nachbesetzung durch, sofern das Originalhonorar vollständig beglichen wurde.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
Die Personalberatung haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Personalberatung übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Eignung eines Kandidaten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026