Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der mavex GmbH (nachfolgend „3turm") und ihren Auftraggebern über Personalberatungsleistungen, einschließlich Executive Search, Advisory, Outplacement und Embedded HR Operating.
3turm erbringt Personalberatungsleistungen auf Basis individueller Mandatsvereinbarungen. Art, Umfang und Vergütung der Leistungen werden im jeweiligen Mandatsvertrag festgelegt.
Die Vergütung richtet sich nach der im Mandatsvertrag vereinbarten Struktur. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar in Teilbeträgen fällig: bei Mandatserteilung, bei Präsentation der Shortlist und bei Vertragsunterschrift des Kandidaten.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Kandidatenprofile, Unternehmensinformationen und Vergütungsdetails.
3turm haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.